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Personalüberlassung

AKÜ - Arbeitskräfteüberlassung


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Neben der Betriebsberatung und Projektabwicklung bietet platinus auch die zeitlich befristete Überlassung von Leistungsträgern für Unternehmen an (Arbeitskräfteüberlassung, AKÜ)- Damit bieten wir die Möglichkeit, Personalkapazitäten ohne Erhöhung des Personalstands zu erweitern. Unsere Mitarbeiter stehen je nach Vereinbarung sowohl für die Abdeckung von kurzfristigem Bedarf wie auch für eine spätere Integration in den Mitarbeiterstamm zur Verfügung.

  • Wir erhöhen Agilität und Flexibilität durch rasche Verfügbarkeit von Expertenwissen
  • Wir steigern Effektivität und Effizienz und sorgen für Transparenz bei Kosten. Es wird nur die Leistungszeit verrechnet.
  • Wir unterstützen, die Organisation schlank zu halten, da keine zusätzlichen Headcounts geschaffen werden müssen

Was versteht wir unter Arbeitskräfteüberlassung?

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Der Begriff der Arbeitskrafteüberlassung steht heute für einen qualifizierten und arbeitsrechtlich sicheren Weg, Mitarbeiter zu gewinnen und in eine Organisation zu integrieren. In nahezu allen Branchen, Berufen, Funktionen und Hierarchieebenen, sogar in der Führungsetage, werden Mitarbeiter mittels Arbeitskräfteüberlassung gewonnen.

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Wir bieten qualifizierte Arbeitskräfte in unseren Kernkompetenzen an.

Um es ganz deutlich zu sagen: Überlassung heißt Festanstellung inklusive korrekter und pünktlicher Bezahlung. Denn die Gehälter sind kollektivvertraglich geregelt und entsprechen der Qualifikation und der Leistung der Arbeitnehmer sowie den ortsüblichen Gegebenheiten. Pensions-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung sind dabei ebenso selbstverständlich wie bezahlter Urlaub und Gehaltfortzahlung im Krankheitsfall.

Wann liegt eine Arbeitskräftsüberlassung vor?

Seit geraumer Zeit werden - primär von der Sozialversicherung getrieben - diverse Dienstvertragsverhältnisse kritisch geprüft. In vielen Organisationen ist daher eine Überprüfung der Vertragsverhältnisse aus Risikomanagement- und "Compliance"-Sicht ratsam.

Für die Beurteilung, ob nun tatsächlich eine Arbeitskräfteüberlassung vorliegt, ist nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend, sondern der wahre wirtschaftliche Gehalt desselben. Arbeitskräfteüberlassung liegt insbesondere auch vor, wenn die Arbeitskräfte ihre Arbeitsleistung im Betrieb des Werkbestellers in Erfüllung von Werkverträgen erbringen, aber

  • kein von den Produkten, Dienstleistungen und Zwischenergebnissen des Werkbestellers abweichendes, unterscheidbares und dem Werkunternehmer zurechenbares Werk herstellen
  • oder an dessen Herstellung mitwirken
  • oder die Arbeit nicht vorwiegend mit Material und Werkzeug des Werkunternehmers leisten
  • oder organisatorisch in den Betrieb des Werkbestellers eingegliedert sind und dessen Dienst- und Fachaufsicht unterstehen
  • oder der Werkunternehmer nicht für den Erfolg der Werkleistung haftet.

Wie funktioniert die Überlassung?

Wir arbeiten mit Herzblut an der Qualität unserer Prozesse. Diese Vorgehensweise beschreibt unsere Zusammenarbeit:

  1. Kundenanfrage bearbeiten und Auftragsbriefing durchführen: Aus diversen organisatorischen, kommerziellen und rechtlichen Gründen wünschen sich unsere Kunden ein Vertragsverhältnis mit einem verlässlichen Überlasser. Die zu besetzenden Positionen und Rollen werden mit dem Kunden detailliert besprochen und spezifiziert.
  2. Anforderungsprofil und Leistungsschein erstellen und abstimmen: Basierend auf den Gesprächen werden Anforderungsprofile / Rollenbeschreibungen erstellt bzw. angepasst sowie Leistungsscheine abgestimmt. Diese bilden die Grundlage für die Suche und Auswahl eines geeigneten Leistungsträgers
  3. Active-Sourcing durchführen: Wir suchen einen passenden Kandidaten in unserem Netzwerk. Die Leistungsträger werden immer persönlich interviewt und von uns hinsichtlich Qualifikation geprüft. Wir treffen eine Vorauswahl passender Kandidaten.
  4. Kennenlernen und Auswahl begleiten: Der Beschäftiger bzw. der Kunde wird in qualifizierter Form über den Kandidaten informiert. Bei Interesse des Kunden findet ein persönlicher Präsentations- und Kennenlerntermin statt.
  5. Phase-In begleiten: Wir begleiten die Einführungsphase und sorgen für einen Know-how-Transfer.
  6. Begleitende Betreuung durchführen: Wir sorgen für eine laufenden Betreuung und Zufriedenheit sowohl beim Beschäftiger als auch beim Leistungsträger.

Bei unseren Überlassungsprojekten existiert keine Zweiklassengesellschaft zwischen den eigenen Mitarbeitern des Kunden und externen Dienstnehmern. Überlassene Dienstnehmer werden vollkommen in die internen Abläufe (Zutritt, Zeiterfassung, Kantine, Weiterbildung, etc.) integriert.

Über die Dauer der Überlassung entscheiden Kunde und Dienstnehmer. platinus ist in der Rolle des Dienstgebers für eine gewissenhafte Administration und ordnungsgemäße Gehaltszahlung verantwortlich. Durch unser aktives Wissensmanagement in unseren Kernkompetenzen unterstützen wir unsere Leistungsträger bei der laufenden Weiterbildung und tragen damit zu einem Win-Win-Win-Verhältnis aller Teilnehmer bei.

Wie erfolgt die Eingliederung der Arbeitskraft beim Beschäftiger?

Die überlassenen Arbeitskräfte erbringen aus Basis von abgestimmten Leistungsscheinen ihre Arbeitsleistungen gegenüber des Beschäftigers. Sie sind in den Beschäftigerbetrieb eingegliedert und unterliegen den fachlichen und organisatorischen Weisungen des Beschäftigers. Dieser übt die Arbeitgeberfunktion aus.

Aus diesem Grund gilt auch im Bereich des Arbeitnehmerschutzes der Beschäftiger als Arbeitgeber. Für die überlassenen Arbeitnehmer müssen dieselben Vorsichtsmaßnahmen wie für die eigenen Arbeitnehmer getroffen werden. Der Überlasser hat dem Beschäftiger zur Einhaltung des persönlichen Arbeitnehmerschutzes alle maßgeblichen Informationen über die einzelnen Arbeitnehmer zu geben.

Aus diversen Gründen wünschen sich unsere Kunden ein Vertragsverhältnis mit einem Überlasser. Die zu besetzende Position und Rollen werden mit dem Kunden detailliert besprochen, die Leistungsträger werden immer persönlich interviewt und von uns geprüft. Der Beschäftiger bzw. Kunde wird in qualifizierter Form über den Kandidaten informiert. Bei Interesse des Kunden findet ein persönlicher Präsentations- und Kennenlerntermin statt.